Benutzungsordnung

Durch die Beachtung dieser Regeln helfen Sie der Bücherei, ihre Aufgaben zu erfüllen.

  • Die Bücherei ist jedermann zugänglich und steht für ALLE offen, gleich welcher Herkunft oder Konfession.
  • Die Benutzung der Bücherei ist gebührenfrei.
  • Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgehändigt. Dabei kann der Personalausweis eingesehen werden. Bei Kindern bis zu 14 Jahren wird die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten verlangt.
  • Änderung von Name und Anschrift ist der Bücherei mitzuteilen.
  • Leserinnen und Leser bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie die Benutzungsordnung anerkennen.
  • Der Leserausweis muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden.
  • Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen, bei Zeitschriften und DVDs 2 Wochen. Die Bücherei kann kürzere oder längere Fristen gewähren.
  • Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Medium und Woche eine Versäumnisgebühr von 0,25 € erhoben. Bei Mahnungen werden die entstandenen Kosten zusätzlich erhoben. Die Gebühr kann in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen werden.
  • Die Weitergabe der entliehenen Bücher und anderer Medien an Dritte ist unzulässig.
  • Die Leser werden gebeten, die Bücher und Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Medien muss Ersatz geleistet werden.
  • Bücher, die nicht in der Bücherei vorhanden sind, können, sofern möglich, durch Fern-Leihverkehr beschafft werden.
  • Die Regeln dieser Benutzungsordnung gelten für alle in der Bücherei vorhandenen Medien.

 

Zusätzliche Informationen